Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Vereinbarungen gelten auf Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Fotografin Milena Sprung und gehen diesen vor. In meinen AGB sind die Bedingungen festgehalten, die bei einem Vertrag zwischen mir als Auftragnehmer, Milena Sprung, und Dir/Euch als Auftraggeber gelten. Wenn sich Inhalte und damit die Wirkung der AGB verändern sollten, wirst Du darüber schriftlich (per Mail oder Post) informiert.

Hinweis: Diese AGB gelten für alle Aufträge. Sollte in einem Vertrag eine andere Vereinbarung getroffen werden, als in diesen AGB vorgesehen, gilt die Vereinbarung aus dem Vertrag.

 

I. Allgemeines

  1. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil. 
  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder Beauftragung und sind gesondert zu vergüten. 
  4. Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier oder einem Event anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies von Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente des Events (bei Hochzeiten die Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier sowie Paar- und Gruppenfotos) zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden. 
  5. Bei Aufträgen rund um Events und Feiern wie beispielsweise Hochzeiten sortiert der Auftragnehmer die Bilder selbstständig aus und wählt eigenständig diejenigen, die dem Auftraggeber bearbeitet überbracht werden. Eine bestimmte Anzahl an final bearbeiteten Bildern ist hierbei nicht gegeben. Der Auftraggeber erhält die maximale Anzahl der Bilder im JPEG-Format je nach Angebot auf USB Stick und/oder online zum Download. Der Auftragnehmer erstellt eine Online-Galerie mit den besten Bildern der Hochzeit, dessen Link der Auftraggeber bei Wunsch gerne an seine Gäste weitersenden kann. Die Online-Galerie über das Portal Scrappbook bleibt ein Jahr bestehen.
  6. Bei sonstigen Aufträgen wie Shootings sortiert der Auftragnehmer die Bilder selbstständig aus. Anschließend werden diese im Stil des Auftragnehmers grundoptimiert bearbeitet und dem Auftraggeber in geringer Auflösung und mit Wasserzeichen zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber entscheidet sich nun aus der Auswahlgalerie für die finalen Bilder, die er abnehmen möchte. Daraufhin geht der Auftragnehmer in die Feinbearbeitung der Bilder und liefert diese innerhalb von 10 Tagen an den Auftragnehmer ohne Wasserzeichen in der Online-Galerie Scrappbook aus.
  7. Bei Personal Brand Shoots erhält der Auftraggeber eine Online-Galerie mit einem privaten, passwortgeschützten Zugang.
  8. Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inklusive Verpflegung zu gewähren. 
  9. Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Die Online-Galerie bleibt ein Jahr bestehen. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung. 

 

II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

  1. Dem Auftragnehmer steht das alleinige Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu. 
  2. Der Auftraggeber erwirbt (außer bei Personal Brand Shoots) an den Bildern ein privates Nutzungsrecht für den nichtkommerziellen Gebrauch. Dieses beinhaltet die Verwendung der entstandenen Aufnahmen für private Zwecke, wie beispielsweise für Drucke oder Veröffentlichungen im Internet. In den sozialen Netzwerken ist ein lesbarer Urhebervermerk in Form einer Erwähnung oder Markierung der Fotografin notwendig. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig. Dies beinhaltet auch, dass die Aufnahmen nicht vom Auftraggeber weiterbearbeitet und anschließend veröffentlicht werden dürfen, auch nicht mit einem Filter über Social Media. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte, beispielsweise für andere Dienstleister, wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Hierbei ist ein lesbarer Urhebervermerk verpflichtend. Eine kommerzielle Verwendung der Bildwerke ist nicht gestattet und erfordert das schriftliche Einverständnis des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. 
  3. Bei Personal Brand Shoots erwirbt der Auftraggeber das zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht für die einfache, gewerbliche Nutzung. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte, beispielsweise für andere Unternehmen, Dienstleister, Zeitungen etc. für die kommerzielle Verwendung der Bildwerke ist nicht gestattet und erfordert das schriftliche Einverständnis sowie eine gesonderte Vergütung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über. 
  4. Der Auftragnehmer darf die entstandenen Aufnahmen zeitlich, örtlich und inhaltlich unbeschränkt nutzen und für Portfolio und Eigenwerbung bis auf Widerruf verwenden. Im Falle von Veröffentlichungen stellt das Brautpaar keine Ansprüche. Das Bildmaterial kann von der Fotografin in unveränderter oder veränderter Form zur Illustration, zu Werbezwecken als auch Internetdarstellungen und für sonstige Veröffentlichungen verwendet werden (insbesondere Website, Werbung, Social Media und andere Publikationen). Ausgenommen hiervon ist die Veröffentlichung in pornografischen oder ähnlichen unseriösen Medien. Sensible Bilder werden vertraulich behandelt.



III. Honorare

  1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Bei Events und Feiern wie Hochzeiten und bei Personal Brand Shoots wird mit der Unterzeichnung des Vertrages eine Anzahlung in Höhe von 20% des gewählten Paketpreises innerhalb von sieben Tagen per Überweisung fällig.
  2. Das restliche Honorar des Auftragnehmers ist mit Übergabe der Bilder, jedoch spätestens sieben Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen per E-Mail (nach Wunsch auch per WhatsApp) zu erhalten. Eine Möglichkeit zur Ratenzahlung besteht und wird mit dem Auftragnehmer gesondert abgeklärt.
  3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers. 
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobuch, etc.) beim Auftragnehmer. 
  5. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar. 
  6. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. 
  7. Tritt der Auftraggeber bei Events, Feiern oder Personal Brand Shoots vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind insgesamt 50% des gesamten Honorars als Ausfallhonorar an den Auftragnehmer zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge (z.B. Anzahlungsbetrag) werden dabei verrechnet. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht durchgeführt werden, verbleibt der Anzahlungsbetrag als Aufwandsentschädigung bei dem Auftragnehmer. Auf alle weiteren vereinbarten Kosten verzichtet der Auftragnehmer in diesem Fall. Ist es dem Auftragnehmer aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o. ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen, verzichten die Auftraggeber auf Schadensersatzanforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Auftragnehmer. Die bis dahin geleistete Anzahlung wird dem Auftraggeber unmittelbar erstattet.



IV. Fahrtkosten, Reisekosten, Zusatzstunden, sonstige Kosten

  1. Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den im Preis enthaltenen Umfang von 10km Radius zu 73235 oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je zusätzlich gefahrenem Kilometer werden 0,60€ fällig. Bei Anreisen ab 100km werden pauschal 150,00€ pro Nacht für Übernachtungs- und Verpflegungskosten berechnet. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung. Bei Destination Weddings außerhalb Deutschlands sind im Paketpreis bereits alle Reisekosten innerhalb Europas inkludiert.
  2. Bei Veranstaltungen, Events oder Feiern wie Hochzeiten wird der Auftragnehmer ab 23:00 Uhr pro angefangene Stunde mit 200,00€ vom Auftraggeber zusätzlich vergütet. Diese zusätzliche Arbeitszeit mit den Mehrkosten werden zuvor mit dem Auftraggeber besprochen.
  3. Bei Personal Brand Shoots wird jede zusätzliche Stunde mit 150,00€ vergütet.



V. Haftung

  1. Gegen den Auftragnehmer gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht. Die bis dahin geleisteten (An-)Zahlungen werden dem Auftraggeber unmittelbar erstattet. Für Mehrkosten, die durch Buchung eines Ersatzfotografen entstehen, wird nicht gehaftet.
  2. Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder sowie den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material, wie beispielsweise Fotobüchern etc., Fremdlabore oder Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Die Zusendung und Rücksendung von Material (Bilder, Bücher, Hochzeitsbox etc.) erfolgen auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann der Auftragnehmer hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.
  4. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 
  5. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. 



VI. Nebenpflichten

  1. Der Auftraggeber hat die Pflicht, alle an der Feier oder dem Event teilnehmenden Gäste über die Anwesenheit eines Fotografen zu informieren und darauf hinzuweisen, dass Personenbildnisse entstehen können.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber. 



VII. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln. 



VIII. Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. 
  2. Die etwaige Nichtigkeit  bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
  3. Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 



Diese AGB  gelten ab dem 01.01.2024. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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